Service-ABC
Hier finden Sie alle notwendinge Informationen, Formulare und Downloads. Zukünftig wird diese Sammlung stetig wachsen.
Falls Sie wichtige Infos vermissen, schicken Sie bitte eine Email an webmaster@DASMUSSWEGfes-schwalbach.de

A-Wochen und B-Wochen auf dem Stundenplan
In einigen Klassen tauchen auf den Stundenplänen wechselnder Unterricht nach A- und B-Wochen auf.
Die aktuelle Woche wird immer auf den Vertretungsplänen, an den digitalen schwarzen Brettern und auch im Schulportal angezeigt.
An- oder Abmeldungen an der FES
Falls Sie Interesse haben Ihr Kind an der FES anzumelden, finden Sie hier die passenden Interessentenbögen.
Die Interessentenbögen werden gerade aktualisiert. Bitte wenden Sie sich bis auf Weiteres per Mail an das Sekretariat.
Falls Sie ihr Kind wegen Umzug oder Schulwechsel von der FES abmelden wollen, benutzen Sie bitte dieses Formular:
Die Formulare schicken Sie bitte per Post an:
Friedrich-Ebert-Schule
Westring 1
65824 Schwalbach
ODER per Fax: 06196-5087-320
ODER per Mail: Sekretariat@DASMUSSWEGFES-Schwalbach.de
Das Sekretariat oder die Stufenleitungen werden nach Erhalt des Formulars mit Ihnen Kontakt aufnehmen, um zu besprechen, ob eine Anmeldung an der FES möglich ist oder welche weiteren Schritte für die Abmeldung nötig sind.
Bitte denken Sie bei einer Abmeldung auch an die Rückgabe aller Schulbücher und der schulischen iPads.
Sie erreichen das Sekretariat für Rückfragen unter der Telefonnummer: 06196-5087-30
AGs - Arbeitsgemeinschaften
Die FES bietet verschiedene AGs aus den Bereichen Sport, Musik, Kreativität, Sprachen und Technik an.
Das aktuelle AG-Programm finden Sie HIER.
Alle Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgängen 5 und 6 müssen verpflichtend an einer AG teilnehmen. Ab Jahrgang 7 ist die Wahl einer AG freiwillig.
Die Einwahl erfolgt für das gesamte Schuljahr und Fehlzeiten tauchen auf dem Zeugnis auf und müssen regulär schriftlich beim Klassenlehrer entschuldigt werden.
Beurlaubungen / Beurlaubungen vor den Ferien
Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern
Grundsätzlich besteht nach § 56, Abs. 1 Hessisches Schulgesetz für jede Schülerin und jeden Schüler die Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht. Die Schülerin oder der Schüler kann von der Teilnahmepflicht nur gemäß § 69, Abs. 3 Hessisches Schulgesetz auf Antrag der Eltern beurlaubt werden, wenn wichtige Gründe vorliegen und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, Schulferien zu verlängern.
Wichtige Gründe können sein:
- Krankheit und Arztbesuch
- Erholungs- und Kuraufenthalte, die aus gesundheitlichen Gründen während der Schulzeit notwendig sind
- Sitzung der Schülervertretung
- schwere Erkrankung oder ein Todesfall innerhalb der Familie
- Heirat der engsten Familie
- Todesfall in der engsten Familie
- Taufe, Kommunion oder Konfirmation in der engsten Familie
- aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an Sportwettkämpfen
- aktive Teilnahme der Schülerin oder des Schülers an künstlerischen oder wissenschaftlichen Wettbewerben
- Einsatz bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit
- Auslandsaufenthalt oder Schüleraustausch
- Besuche von Beratungsstellen oder Behörden
Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist auf Verlangen durch geeignete Bescheinigung nachzuweisen. Gebuchte Tickets o.ä. sind kein Beurlaubungsgrund vor den Ferien.
Sofern die Beurlaubung nicht länger als zwei Tage andauert, liegt die Entscheidung über den Antrag bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer. Bei größeren Zeiträumen und unmittelbar vor oder nach den Ferien ist die Schulleitung zuständig.
Ein Antrag auf Beurlaubung in Verbindung mit Ferien ist spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung schriftlich zu stellen, wenn sie vor einem Ferienabschnitt liegt; liegt die Beurlaubung nach einem Ferienabschnitt, ist die Beurlaubung spätestens vier Wochen vor dem Beginn des jeweiligen Ferienabschnitts zu beantragen.
Nach § 67 Abs. 1. Hessisches Schulgesetz haben die Erziehungsberechtigten dafür Sorge zu tragen, dass der Schulpflichtige am Unterricht und an den sonstigen Veranstaltungen der Schule regelmäßig teilnimmt.
Nach § 181 Hessisches Schulgesetz handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Erziehungsberechtigter nicht dieser Verpflichtung nachkommt. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Diese Informationen können Sie HIER auch noch einmal als Datei herunterladen.
BuT - Bildung und Teilhabe
Leistungsberechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, für die Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld besteht.
Falls ein Anspruch besteht, stehen den Kindern diese Leistungen zu:
- Schulgeld: pro Schuljahr 150€ für Schulbedarf, davon 100€ im ersten und 50€ im zweiten Halbjahr auf das Konto der Eltern.
- Mittagsverflegung: sobald der Leistungsbescheid bei Frau Meinke und Frau Krämer vorliegt, ist das FES-Mittagessen kostenlos erhältlich.
- Ausflüge und Klassenfahrten: Nach Bescheinigung durch die Schule werden die Kosten in tatsächlich anfallender Höhe direkt an die Schule gezahlt.
- Kulturelle Teilhabe: pro Monat werden 15€ zur Teilnahme an Sportvereinen, Musikschule, Ferienfreizeiten etc. gezahlt. Auch Ansparungen sind möglich.
- Lernförderung: nur im 2. Halbjahr, wenn der angestrebte Schulabschluss gefährdet ist oder auch wenn eine Deutschförderung notwendig ist. Dem Antrag muss ein Förderplan der Schule beiliegen.
Die notwendigen Anträge und alle wichtigen Informationen gibt es bei Frau Meinke im Ganztagsbüro.
Silke.Meinke@DASMUSSWEGSchule.Hessen.de
Weitere Informationen können Sie auch im Internet finden:
Entschuldigungs-Vorlagen
Fehlzeiten von Schülerinnen und Schülern müssen innerhalb von 3 Tagen durch einen Erziehungsberechtigten schriftlich entschuldigt werden.
Dazu verwenden Sie bitte im Idealfall dieses Formular:
Entschuldigung-Fehlzeiten
Bitte beachten Sie, dass bei Fehlzeiten, die über 3 Tage hinausgehen oder an Klassenarbeitsterminen ein ärztliches Attest benötigt wird.
Falls die Teilnahme am regulären Unterricht möglich ist, der Schüler oder die Schülerin jedoch nicht am Sportunterricht teilnehmen kann, so verwenden Sie bitte dieses Formular.
Befreiung-Sport
Freistellung vom Unterricht aus religiösen Gründen
Nach § 3 VOGSV sind Schülerinnen und Schüler auf Antrag ihrer Eltern, Schülerinnen und Schüler, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, auf ihren Antrag, aus religiösen Gründen vom Unterricht für die Zeit des Gottesdienstbesuchs oder für einen religiösen Feiertag, der nicht gesetzlicher Feiertag ist, vom Schulbesuch freizustellen, wenn sie nachweislich Kirchen oder Religionsgemeinschaften angehören, deren Glaubensüberzeugung dieses gebietet.
Ein Antrag braucht nicht gestellt zu werden
- zum Besuch des Gottesdienstes an den kirchlichen Feiertagen Aschermittwoch, Mariä Himmelfahrt (15. August), Reformationstag (31. Oktober), Allerheiligen (1. November) und Buß- und Bettag;
- bei Schülerinnen und Schülern jüdischen Glaubens für die Befreiung an Samstagen, am jüdischen Neujahrsfest (2 Tage), am Versöhnungsfest, am Laubhüttenfest (2 Tage), am Beschlussfest (2 Tage), am Passahfest (die ersten zwei und die letzten zwei Tage), am jüdischen Pfingstfest (2 Tage);
- bei Schülerinnen und Schülern, die den Siebenten-Tags-Adventisten angehören, für die Befreiung an Samstagen;
- bei Schülerinnen und Schülern, die sich zum Islam bekennen, für die Befreiung am Fest des Fastenbrechens / Ramadanfest (Ramazan Bayrami, Id al-Fitr) und am Opferfest (Kurban Bayrami, Idu l-Adha);
- bei Schülerinnen und Schülern der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas für die Teilnahme am Bezirkskongress.
Die Schülerinnen und Schüler oder deren Eltern müssen die betroffenen Lehrkräfte mindestens sieben Unterrichtstage im Voraus über die geplante Abwesenheit informieren (§ 3 Abs. 1 Satz 5 VOGSV).
Frühbetreuung
Montag bis Freitag steht in der Zeit von 7:30-8:30 Uhr eine kostenlose Frühbetreuung bei Frau Scherer und Frau Krekovic zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Der PMB-Raum (Pädagogische-Mittags-Betreuung) befindet sich im Neubau neben dem Kiosk und der Mensa.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne auch an unsere Ganztagskoordinatorin wenden:
Silke Meinke
Silke.Meinke@DASMUSSWEGSchule.Hessen.de
iPads für Schülerinnen und Schüler
Weitere Informationen zu den Schüler-iPads finden Sie im Bereich FES-Digital.
Hausaufgaben-Betreuung
Die Informationen zur Hausaufgaben-Betreuung im Schuljahr 2023-24 werden zeitnah aktualisiert.
Bis dahin können Sie bei Fragen auch unsere Ganztagskoordinatorin kontaktieren:
Silke Meinke
Silke.Meinke@DASMUSSWEGSchule.Hessen.de
Kontakt zu Lehrkräften
Alle Lehrkräfte der Schule sind für Sie per Mail erreichbar.
Sie können die Mail-Adressen für alle Lehrkräfte HIER finden.
Bitte beachten Sie, dass die Lehrkräfte nicht immer sofort reagieren können. Daher bitten wir Sie, in nicht dringlichen Fällen, um einige Tage Geduld, bis Sie erneut Kontakt aufnehmen.
Mittagessen-Bestellung
Um am Bestellsystem teilnehmen zu können, melden Sie Ihr Kind bitte online an und geben Sie die unterschriebene Anmeldung so schnell wie möglich im Büro der Ganztagsbetreuung (R. 004 in der Verwaltung) ab.
Eine Essensbestellung ist erst möglich, wenn die Freischaltung der Schule vorliegt. Eine Freischaltung kann nur erfolgen, wenn Ihre Unterschrift zur Teilnahme am Abbuchungsverfahren auf dem Anmeldeformular in der Schule vorliegt.
Die Anmeldung erfolgt ganz bequem auf der Internetseite: https://www.liebigmensaservice.de/fesmtk
Unter diesem Link finden Sie auch die aktuellen Speisepläne.
Das Mittagessen kann von montags bis freitags jeweils von 12:30 bis 13.45 Uhr eingenommen werden und beinhaltet ein vollständiges Menu mit Getränk (Mineralwasser), frischem Salat vom Buffet und Nachtisch zum Preis von 3,95€.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ganztag@FES-Schwalbach.de.
Mittagsbetreuung
Montag bis Donnerstag steht in der Zeit von 12:30-15:30 Uhr eine kostenlose Mittagsbetreuung bei Frau Scherer und Frau Krekovic zur Verfügung. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Der PMB-Raum (Pädagogische-Mittags-Betreuung) befindet sich im Neubau neben dem Kiosk und der Mensa.
Falls Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne auch an unsere Ganztagskoordinatorin wenden:
Silke Meinke
Silke.Meinke@DASMUSSWEGSchule.Hessen.de
Nummer gegen Kummer (Sorgentelefon für Schüler und Eltern)
Die „Nummer gegen Kummer“ ist ein Verein, der seit vielen Jahren kostenfreie, telefonische Beratungen für Kinder, Jugendliche und Eltern anbietet.
Es gibt Telefon-Angebote für Kinder und Jugendliche: Mo-Sa von 14-20 Uhr.
Und wer sich jetzt fragt, was eigentlich passiert, wenn man bei der Nummer gegen Kummer anruft, kann das Bild anklicken und ein youtube-Video anschauen, wo das gut erklärt wird.
Aber auch Eltern und anderen Erziehenden steht das Team zur Verfügung: Mo-Fr von 9 -17 Uhr.
Wer mehr erfahren möchte, dem empfehlen wir die Webseite des Vereins: www.nummergegenkummer.de/
Praktika
Alle Informationen zu Praktika finden Sie HIER.
Prüfungsinformationen und Termine 2023 -24
Die schriftlichen Prüfungstermine für das aktuelle Schuljahr werden zeitnah aktualisiert.
Schließfach mieten
Um nicht im Rahmen des Ganztagsprogramms und der Vielzahl verschiedener Nachmittagsangebote zu viele Materialien herumtragen zu müssen, unterstützen Schließfächer der Firma Mietra unsere Schülerinnen und Schüler in dieser Hinsicht.
Ein Schul-Schließfach erleichtert die schwere Schultasche und bewahrt persönliche Sachen sicher auf.
Anmeldung, Service und Kündigung können direkt im Internet abgewickelt werden.
Die Miete kostet pro Monat etwa 2,00 €. Mietra empfiehlt die Anmeldung des Schließfaches im Internet.
Nutzen Sie dazu die Seite der Firma Mietra.
Schulengel
Es handelt sich um eine unabhängige Webseite, bei er sich Schulen und andere Einrichtungen oder Projekte anmelden können, um online Spenden zu sammeln.
Die Idee dabei ist, dass Online-Einkäufe über die Schulengel-Webseite gestartet werden und die Partnershops dies durch eine Dankeschön-Prämie in Höhe von 2-10 Prozent des Nettoeinkaufswertes belohnen. 70% der Spende gehen direkt an die zuvor ausgewählte Einrichtung – also hoffentlich die Friedrich-Ebert-Schule – und 30% der Spende werden für den Betrieb des Charity-Shopping-Portals verwendet.
Man selbst zahlt also nur den regulären Online-Shopping Preis und die Spende wird von den Online-Shopping-Partnern geleistet. Auf diese Weise kann man der gewählten Einrichtung Gelder zukommen lassen, ohne das der eigne Geldbeutel belastet wird.
Die FES würde sich sehr freuen, wenn Sie häufig von dieser Spendenform Gebrauch machen würden. Ihre Spendengelder gehen dann an den FES-Fördererverein.
Dies ist der Link zur Webseite: www.schulengel.de
Unter dem Link „Einrichtungen“ können Sie nach der Friedrich-Ebert-Schule Schwalbach suchen und diese als Einrichtung auswählen. Es ist möglich sich bei Schulengel zu registrieren, damit die Einrichtung und die Lieblingsonlineshops gespeichert werden. Man kann das Spendenportal aber auch nutzten, ohne sich dort zu registrieren.
Schulordnung
HIER können Sie die Schulordnung online einsehen.
Die Schulordnung der FES finden alle Schülerinnen und Schüler zusätzlich jederzeit ihren FES-Planern.
Unterrichtszeiten
1. Stunde 7:50-8:35 Uhr
2. Stunde 8:40-9:25 Uhr
3. Stunde 9:45-10:30 Uhr
4. Stunde 10:30-11:15 Uhr
5. Stunde 11:35-12:20 Uhr
6. Stunde 12:25-13:10 Uhr
7. Stunde: (Mittagspause): 13:10-13:45 Uhr
8. Stunde 13:45-14:30 Uhr
9. Stunde 14:30-15:15 Uhr
10. Stunde 15:15-16:00 Uhr
11. Stunde 16:00-16:45 Uhr
12. Stunde 16:45-17:30 Uhr
Hier finden Sie noch einen Stundenplan als Download zum Ausfüllen:
ZeBiM - Zentrum für Beratung und Erziehungshilfe im Main-Taunus -Kreis
Im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen (VM) arbeitet die Schule zum Wohl der Schüler auch mit dem Zentrum für Beratung und Erziehungshilfe im Main-Taunus-Kreis (ZeBiM) zusammen.
Nähere Informationen finden Sie HIER.
Nur für Lehrkräfte: Hinweise zur Einrichtung des Mailkontos
Diese Informationen beziehen sich auf die neuen @Schule.Hessen.de Dienstmails.
- Informationen des Kultusministerium
- Video-Anleitung zur Einrichtung der neuen Dienstmails
- Anwender-Handbuch: Outlook Web App für Lehrkräfte
Rechtliche Grundlagen:
Richtlinie zur Nutzung von dienstlichen E-Mail-Adressen durch Beschäftigte und Beamtinnen und Beamte des Landes Hessen an Schulen, Erlass vom 08.07.2020.
Nur für Lehrkräfte: Hinweise zur Nutzung der LUSD über die Hessen-ID
Die Nutzung der Dienstmail-Adressen ist inzwischen auch über die Hessen-ID möglich. Gleichzeitig gibt es über die Hessen-ID auch die Möglichkeit für Lehrkräfte auf Teile der LUSD (Lehrer Und Schüler Datenbank) zuzugreifen.
Aktuell sind hier für das Kollegium der FES noch keine Rechte eingerichtet. Mittelfristig soll dies aber möglich werden.
Über diesen Link ist eine Vorab-Information möglich. Die Schulleitung informiert das Kollegium rechtzeitig über freigeschaltete Funktionen.